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🇪🇺August 27, 2026

Erbschaftsteuer: Welche Abzüge Erben und Vermächtnisnehmer nutzen

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass nicht nur Erben, sondern auch Vermächtnisnehmer die Erbfallkostenpauschale zur Senkung ihrer Erbschaftsteuer nutzen können. Experten weisen darauf hin, dass ein zusätzlicher Freibetrag von vielen Steuerpflichtigen übersehen wird.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer aktuellen Entscheidung präzisiert, dass die Erbfallkostenpauschale nicht nur Erben zugute kommt, sondern auch Vermächtnisnehmer diese Regelung zur Reduzierung ihrer Erbschaftsteuerlast nutzen können. Dies eröffnet eine zusätzliche Möglichkeit, die Steuerlast bei Erbfällen zu senken. Die Erbfallkostenpauschale ist eine Pauschale, die für die Kosten anfallender Verwaltungs- und Abwicklungsaufwendungen im Zusammenhang mit der Erbschaft gewährt wird. Darüber hinaus weisen Fachleute darauf hin, dass ein weiterer, häufig übersehener Freibetrag bei der Erbschaftsteuerberechnung berücksichtigt werden kann, der das Steuerprivileg zusätzlich mindert.

Für Vermögensinhaber und deren Erben ist dies von praktischer Bedeutung, da jede legale Steuerersparnis bei der Vermögensübertragung von Interesse ist. Die Klarstellung durch den BFH schafft Rechtssicherheit und ermöglicht es Betroffenen, ihre Steuerplanung optimiert zu gestalten. Besonders bei größeren Vermögenswerten können diese Abzüge erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Vermögensberater und Steuerexperten empfehlen daher, beim Thema Erbschaft gezielt auf solche Gestaltungsmöglichkeiten zu achten und diese umfassend in die Nachlassplanung einzubeziehen, um die steuerliche Belastung der Erben zu minimieren.

Source: Handelsblatt Online Top-Themen

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